
Blitzschutz für analoge und IP-Kameras
6. März 2016Blitzschutz und Berechnung von Niederspannungs-Überspannungsschutzgeräten in PV-Anlagen
8. März 2016Als Zentrum für Blitzschutz haben wir versucht, grundlegende, jedoch häufig falsch bekannte Informationen zu den Themen AG-Überspannungsschutzsysteme, externe Blitzschutzsysteme, Erdung und Potentialausgleichssysteme zusammenzutragen, die zu unseren Haupttätigkeitsfeldern gehören.
1- Auch wenn ein Blitzableiter oder ein anderes externes Blitzschutzsystem vorhanden ist, bedeutet dies nicht, dass Ihre elektrischen Systeme geschützt sind. Um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten, muss ein AG-Überspannungsschutzsystem eingesetzt werden.
2- Der Einsatz eines AG-Überspannungsschutzes nur im Hauptverteiler reicht nicht aus, um das gesamte System zu schützen. Energie-, Daten- und Koaxialleitungen müssen ebenfalls geschützt werden.

3- Der Ableitungsleiter des externen Blitzschutzsystems muss nicht zwingend aus massivem Kupfer bestehen. Im Rahmen der IEC-62305-Norm können auch unterschiedliche Leiterarten als Blitzschutzleiter verwendet werden.
4- Eine Erdung des Blitzableiters in 20 Metern Entfernung oder in einem bestimmten Abstand hebt dessen Einfluss auf das System nicht auf. Die Erdung des externen Blitzschutzsystems muss zwingend in den Potentialausgleich einbezogen werden.
5- Bei der Auswahl von AG-Überspannungsschutzgeräten muss eine Risikoanalyse durchgeführt und der kA-Wert entsprechend festgelegt werden. Es ist nicht erforderlich, in jedem Projekt ein 100-kA-Gerät einzusetzen, nur weil dies in manchen Leistungsverzeichnissen so angegeben ist.
6- Das offene, direkte Befestigen des Blitzableitungsleiters an der Gebäudefassade ist gefährlich. Gegen das Risiko von Überschlägen auf elektrische Leitungen muss entweder der Schutzabstand S berechnet oder isolierte Ableitungsleiter verwendet werden.
7- Nicht alle AG-Überspannungsschutzgeräte sind varistorbasiert. In neuen Technologien befinden sich Varistoren und Gasableiter in einer gemeinsamen Kartusche, wodurch besonders robuste Produkte entstehen.
8- Allein durch den Einsatz eines AG-Überspannungsschutzes TYP 3 wird kein ausreichender Schutz gegen Blitzströme gewährleistet. Gemäß den IEC-Normen muss ein abgestufter Schutz realisiert werden.
9- Auf kurzen Strecken kann mit Typ-1-, Typ-2- und Typ-3-Geräten ein dreistufiger Schutz erreicht werden. In hohen Gebäuden und langen Systemen geht dieser Dreifacheffekt jedoch bei Entfernungen über 20 Meter verloren, sodass zusätzliche Produkte erforderlich sind.
10- In unserem Land existiert bislang kein verbindlicher Standard für das Paratoner-System. Der IEC-62305-Standard gilt in unserem Land als TSE EN 62305 und sieht den Aufbau von Systemen mit passiven Fangeinrichtungen nach der Methode der rollenden Kugel vor.
11- Der Einsatz von Paratonern in Bereichen wie Solarkraftwerken, explosions- und brandgefährdeten Anlagen sowie Tankstellen ist risikobehaftet. Die korrekteste Lösung ist eine Auslegung mit passiven Fangeinrichtungen, die Blitze nicht durch Ionisation anziehen.
12- Unabhängig davon, ob in einer Anlage ein externes Blitzschutzsystem vorhanden ist oder nicht, muss zwingend ein AG-ÜBERSPANNUNGSSCHUTZSYSTEM eingesetzt werden.
13- AG-Überspannungsschutzgeräte schützen nicht nur vor Blitzeinschlägen, sondern auch vor Netzimpulsen, Oberschwingungen, plötzlichen Spannungseinbrüchen und Schaltüberspannungen.








